Werbliche Information [email protected]

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Signal-comet, Musterstraße 42, 10115 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Handwerksleistungen im Bereich Badezimmer-Renovierung.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Ausführung der Leistung zustande.

(3) Vor Vertragsschluss erfolgt in der Regel eine kostenlose Besichtigung vor Ort. Das dabei erstellte Angebot ist 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.

(2) Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform und können zu einer Anpassung des Preises und der Ausführungszeit führen.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Subunternehmer ausführen zu lassen.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Bei umfangreichen Aufträgen kann der Auftragnehmer angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt verlangen.

(3) Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

§ 5 Ausführungsfristen

(1) Ausführungsfristen werden individuell vereinbart und im Angebot festgehalten.

(2) Bei unvorhergesehenen Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen (z.B. Lieferverzögerungen von Materialien, höhere Gewalt), verlängern sich die Fristen entsprechend.

(3) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über absehbare Verzögerungen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer und dessen Mitarbeitern während der vereinbarten Arbeitszeiten ungehinderten Zugang zum Arbeitsort.

(2) Der Auftraggeber stellt Wasser- und Stromanschlüsse in zumutbarer Entfernung zur Baustelle kostenfrei zur Verfügung.

(3) Der Auftraggeber sorgt für die Räumung und den Schutz von Einrichtungsgegenständen im Arbeitsbereich.

(4) Verzögerungen aufgrund nicht erfüllter Mitwirkungspflichten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 7 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abnahme innerhalb von 10 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige durchzuführen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

(3) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb der Frist ohne Angabe wesentlicher Mängel verweigert.

§ 8 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme, sofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben.

(2) Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung.

(3) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Eigenleistungen des Auftraggebers oder Eingriffe Dritter entstehen.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, unbeschränkt.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Sämtliche gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 11 Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die unter Datenschutz einsehbar ist.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Stand: Oktober 2024